FUNKZEUGNIS
SRC UND UBI
SICHER UND RICHTIG FUNKEN
Verfügt ein Sportboot über ein Funkgerät, mit dem eine Teilnahme am See- oder Binnenschifffahrtsfunk möglich ist, muss der Schiffsführer über ein entsprechendes Funkzeugnis verfügen. Da in der Regel alle größeren Charterboote, allein schon aus Sicherheitsgründen, über ein Funkgerät verfügen, besteht für den Charterskipper die Notwendigkeit, ein entsprechendes Funkzeugnis zu erwerben.
In der Zeit von Mitte Oktober bis kurz vor Weihnachten findet auf der „Bliev Sinnig“ der Unterricht sowohl für das amtliche Seefunkzeugnis SRC (short range certificate, Prüfung in englischer Sprache) als auch für das UKW – Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI; in deutsch) statt.
Als Termin hat sich in der Vergangenheit der Samstagnachmittag angeboten, allerdings wären auch andere Termine möglich.
Die Prüfung zum Seefunkzeugnis kann auch mit äußerst geringen Englischkenntnissen bestanden werden.
Wir legen großen Wert auf das Erlernen der eigentlichen Gesprächsabwicklung, außerdem raten wir sehr zum Erwerb der Funkzeugnisse, da dadurch sicherheitsrelevante Kenntnisse vermittelt werden.