Verfügt ein Sportboot über ein Funkgerät, mit dem eine Teilnahme am See- oder Binnenschifffahrtsfunk möglich ist, muss der Schiffsführer über ein entsprechendes Funkzeugnis verfügen. Da in der Regel alle größeren Charterboote, allein schon aus Sicherheitsgründen, über ein Funkgerät verfügen, besteht für den Charterskipper die Notwendigkeit, ein entsprechendes Funkzeugnis zu erwerben.